Strahlenschutz-Kurs
Mittwoch, 25. Juni 2025 - Strahlenschutz-Kurs
Mit der revidierten Strahlenschutzverordnung (StSV) von 2018 wurde in der Schweiz eine verpflichtende Fortbildung für alle Personen eingeführt, die mit ionisierender Strahlung arbeiten.1 Dies betrifft nicht nur Radiologen, sondern auch Medizinisch-technische Radiologieassistent:innen (MTRAs), OP-PflegerInnen sowie viele nicht radiologisch-tätige Ärzte und Ärztinnen. Insgesamt erfasst die Verordnung schätzungsweise mehrere zehntausend Fachkräfte im medizinischen Bereich, die regelmässig ihre Kenntnisse im Strahlenschutz aktualisieren müssen.2
Die gesetzlichen Bestimmungen verlangen eine periodische Fortbildung alle fünf Jahre.3 Der Umfang der Fortbildung ist je nach Dosisbereich bzw. nach Disziplinen festgelegt. Für Tätigkeiten im hohen Dosisbereich (Anwendungsbereiche MA-1 bis MA-5) sind 8 «Credits» erforderlich, während in den anderen Dosisbereichen 4 «Credits» verlangt werden.4
Dosisbereich | Effektive Dosis (mSv) | Beispiele für Tätigkeiten |
Hoher Dosisbereich (MA-1 bis MA-5) |
> 5 | Durchleuchtung, Computertomographie, Therapeutische Bestrahlung |
---|---|---|
Mittlerer Dosisbereich (MA-6) |
1 bis 5 | Röntgenaufnahmen von Achsenskelett, Becken, Abdomen |
Niedriger Dosisbereich (MA-8 bis MA-11) |
< 1 | Röntgenaufnahmen von Thorax, Schädel, Extremitäten |
Nach dem Besuch des vierstündigen Strahlenschutz-Kurses erhalten Sie eine Bescheinigung mit der entsprechenden Anzahl Unterrichtseinheiten (UE).
Quellen:
- Strahlenschutzverordnung (StSV). Stand 1. Januar 2022. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2017/502/de. Letzter Zugriff: 15.10.2024.
- Linder B., Koelz HR. Neue Strahlenschutzverordnung: Aus-, Weiter- und Fortbildung*. Schweizerische Ärztezeitung 2018;99(47):1644–1646.
- Verordnung des EDI über die Aus- und Fortbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz (Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung). Stand 1. Oktober 2021). https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2017/503/de Letzter Zugriff 15.10.2024.
- Koelz HR. Strahlenschutz: Was gilt? Schweizerische Ärztezeitschrift 2023;104(12):30-32.